RAV UND ARBEITSLOSIGKEIT – 10 HÄUFIGE FEHLER DIE SIE VERMEIDEN KÖNNEN

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RAV und Arbeitslosigkeit – 10 häufige Fehler die Sie vermeiden können

Arbeitslosigkeit bringt viele Fragen mit sich – gerade zu Beginn. Wie geht es weiter? Was muss ich tun? Was darf ich nicht vergessen? Und was passiert, wenn ich einen Termin oder eine Frist verpasse?

Rubin Personal zeigt, worauf es beim Umgang mit dem RAV ankommt – und wie Sie typische Stolperfallen umgehen.


1. Zu spät mit Bewerbungen begonnen?

Schon während der Kündigungsfrist verlangt das RAV nachweisbare Bewerbungen. Wer erst nach dem letzten Arbeitstag startet, riskiert Sanktionen – auch rückwirkend.

Tipp: Halten Sie alle Bewerbungen schriftlich fest – am besten mit dem offiziellen Nachweisformular.


2. Nachweise zu spät eingereicht?

Die Frist ist klar: Bis zum 5. Werktag des Folgemonats müssen alle Bemühungen dokumentiert sein. Wer das versäumt, verliert Anspruch auf Taggelder.


3. Beratungstermine vergessen?

Ein verpasster Termin beim RAV ist kein Kavaliersdelikt. Schon beim ersten Mal kann es zu Leistungskürzungen kommen. Rechtzeitig absagen – mit Begründung – ist möglich, aber notwendig.


4. Stellenzuweisungen ignoriert?

Wer eine zugewiesene Stelle nicht ernst nimmt oder sich nicht bewirbt, riskiert Einstelltage. Nur triftige Gründe (z. B. gesundheitlich) zählen – und müssen gut dokumentiert sein.


5. Kündigung ohne neue Stelle?

Ohne Anschlusslösung zu kündigen gilt als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Das hat direkte finanzielle Folgen – in der Regel 31 bis 60 Einstelltage.


6. Zu spät beim RAV angemeldet?

Eine rückwirkende Anmeldung ist nicht möglich. Wer sich erst zwei Wochen nach Ende der Anstellung meldet, verliert Taggelder.


7. Kündigungsfrist verkürzt?

Wer frühzeitig geht, verzichtet auf Lohn und Versicherungsschutz. Eine Freistellung kann eine bessere Lösung sein – sprechen Sie frühzeitig mit dem Arbeitgeber.


8. Ferien nicht gemeldet?

Auch während der Arbeitslosigkeit müssen Ferien bewilligt werden. Ohne Meldung gelten Sie als nicht verfügbar – Taggelder entfallen.


9. Massnahmen abgelehnt?

Bewerbungskurse und Integrationsprogramme sind verbindlich. Wer sie ablehnt, sendet ein negatives Signal – mit möglichen Sanktionen.


10. Nebenverdienste verschwiegen?

Jeder Zuverdienst – auch für Bekannte oder in der Familie – muss gemeldet werden. Verstösse können zu Rückforderungen oder sogar zu einer Strafanzeige führen.


Fazit: Wer gut informiert ist, vermeidet unnötige Nachteile

Das RAV unterstützt – aber nur, wenn Sie Ihre Mitwirkungspflichten kennen und wahrnehmen. Fehler kosten Zeit, Geld und Energie. Mit guter Vorbereitung bleiben Sie auf Kurs.

Rubin Personal begleitet Sie auf dem Weg zurück in den Arbeitsmarkt – ehrlich, zuverlässig und mit dem Wissen, worauf es ankommt.


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