Wie FAIR IST IHR NÄCHSTER JOB? WAS SIE ÜBER DIE ARBEITSZEIT WISSEN SOLLTEN

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Wie fair ist Ihr nächster Job? Was Sie über Arbeitszeit wirklich wissen sollten

Die neue Stelle klingt vielversprechend – doch wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus?
Wer auf Jobsuche ist, achtet oft zuerst auf Aufgaben, Lohn oder Entwicklungsmöglichkeiten. Doch ein Punkt wird häufig unterschätzt: die Arbeitszeit.

Dabei ist sie entscheidend für die Vereinbarkeit von Leben und Beruf – und nicht zuletzt für Ihre Gesundheit.


1. Arbeitszeit ist gesetzlich geregelt – aber nicht überall bekannt

In der Schweiz gelten klare Höchstgrenzen:

  • 45 Stunden pro Woche für Angestellte in Industrie, Verwaltung oder Verkauf

  • 50 Stunden für andere Berufsgruppen

 

Dennoch gibt es Branchen, in denen systematisch länger gearbeitet wird – ohne vertragliche Klarheit. Gerade in stressintensiven Phasen oder bei Personalengpässen wird die Grenze oft stillschweigend verschoben.

Tipp: Fragen Sie schon beim Vorstellungsgespräch, wie die Arbeitszeit konkret geregelt wird – und ob sie dokumentiert wird.


2. Homeoffice = Freiheit? Nur mit klarer Struktur

Viele Stellenangebote erlauben inzwischen Homeoffice. Das bietet Flexibilität – aber auch Risiken. Wer ständig “noch schnell etwas erledigt”, unterschreitet leicht die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen.

Tipp: Achten Sie darauf, dass Arbeitszeit auch im Homeoffice verbindlich geregelt ist – und fragen Sie nach Tools zur Zeiterfassung.


3. Pausen sind Pflicht – keine Kür

Ob in der Pflege, Gastronomie oder im Büro: Wer mehr als 5,5 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf eine Pause.

  • Ab 7 Stunden: mindestens 30 Minuten

  • Ab 9 Stunden: mindestens 1 Stunde

Diese Pausen müssen innerhalb der Arbeitszeit genommen werden – nicht am Ende des Tages.


4. Überstunden? Fragen lohnt sich.

Überstunden sind in vielen Berufen Alltag – aber nicht immer klar geregelt. Wichtig ist die Unterscheidung:

  • Überstunden: mehr als vertraglich vereinbart

  • Überzeit: mehr als gesetzlich erlaubt

Für beide gelten unterschiedliche Ausgleichsformen. Ohne Vereinbarung kann Ihr Anspruch untergehen.


5. Arbeitswege und Dienstreisen – wie wird das angerechnet?

Der normale Arbeitsweg zählt nicht zur Arbeitszeit. Aber: Dienstreisen und aussergewöhnlich lange Wege (z. B. zur Baustelle) können als Arbeitszeit gelten. Fragen Sie nach, wie das im neuen Job gehandhabt wird.

Sie suchen nicht irgendeinen Job – sondern einen Arbeitsplatz, der fair, sicher und rechtlich einwandfrei organisiert ist.
Rubin Personal unterstützt Sie dabei, die richtigen Fragen zu stellen – und die richtigen Antworten zu bekommen.


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